Allgemeine Geschäftsbedingungen für Chat-Operatoren (m/w/d) auf dem Portal ChatPro-Solutions 

 

Durch Ihre Registrierung für einen Arbeitsplatz bei ChatPro-Solutions schließen Sie einen Vertrag mit:

ChatPro-Solutions, Christian Merkle, Minderoffingen, Am Kapelle 42, 86748 Marktoffingen, Deutschland
E-Mail: info@chatpro-solutions.de
Mobil: +4916091800374
www.chatpro-solutions.de

Als selbstständiger Auftragnehmer („Auftragnehmer“) treten Sie in eine vertragliche Beziehung mit der Agentur ChatPro-Solutions, nachfolgend als „CPS“ bezeichnet, ein. Im Folgenden werden „Partei“ oder „Parteien“ jeweils einzeln oder gemeinsam bezeichnet.


ERWÄGUNGSGRÜNDE:

  • Der selbstständige Auftragnehmer und CPS arbeiten in verschiedenen Geschäftsbereichen zusammen, wobei der Auftragnehmer verschiedene kommerzielle Dienstleistungen für CPS erbringt.
  • Beide Parteien wünschen, dass die Geschäftsinformationen von CPS nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden, es sei denn, CPS hat zuvor schriftlich zugestimmt.

VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Im Rahmen der Dienstleistungen stellt CPS (der „Informationsgeber“) dem selbstständigen Auftragnehmer (dem „Informationsempfänger“) vertrauliche Informationen zur Verfügung. Die Parteien vereinbaren Folgendes:


1. Definition vertraulicher Informationen:


„Vertrauliche Informationen“ beinhalten (i) die Existenz und den Inhalt dieses Vertrags sowie die Kommunikation zwischen Informationsgeber und Informationsempfänger im Zusammenhang mit kommerziellen Dienstleistungen, und (ii) alle Informationen, die dem Informationsempfänger oder verbundenen Personen (wie nachfolgend definiert) zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob sie mündlich, schriftlich, elektronisch oder durch Besuche in den Geschäftsräumen übermittelt werden und auf welchem Medium diese Informationen gespeichert oder archiviert sind.


2. Ausnahmen von vertraulichen Informationen:


Vertrauliche Informationen umfassen nicht solche, die (i) öffentlich zugänglich sind oder öffentlich bekannt wurden, ohne dass der Informationsempfänger oder eine nahestehende Person gegen die Verpflichtungen dieses Vertrags verstoßen hat, (ii) dem Informationsempfänger von einer anderen Person offenbart werden, die hierzu nicht vertraglich verpflichtet ist, oder (iii) unabhängig vom Informationsempfänger erlangt oder entwickelt wurden, ohne gegen die Verpflichtungen dieses Vertrags zu verstoßen.


3. Vertraulichkeit und Schutz:

Der Informationsempfänger verpflichtet sich, (i) die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, (ii) diese Informationen zu schützen, (iii) sie ausschließlich im Zusammenhang mit den kommerziellen Dienstleistungen zu verwenden, und (iv) sie nicht mit Dritten zu teilen, außer mit verbundenen Personen, und nur soweit dies für die Transaktion erforderlich ist.

4. Pflichten des Informationsempfängers:


Der Informationsempfänger muss sicherstellen, dass alle Personen, denen vertrauliche Informationen zugänglich gemacht werden, über die Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag informiert sind und verpflichtet sind, diese zu wahren. Eine Offenlegung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Informationsgebers zulässig.


5. Offenlegung aufgrund gesetzlicher Vorschriften:


Falls der Informationsempfänger zur Offenlegung von vertraulichen Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder eines Gerichtsbeschlusses verpflichtet ist, muss er den Informationsgeber (sofern gesetzlich möglich) unverzüglich über die Offenlegung und den Umfang der Informationen informieren. Der Informationsempfänger muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Offenlegung zu verhindern oder zu begrenzen.


6. Information des Informationsgebers bei rechtlicher Verpflichtung:


Wenn der Informationsempfänger nicht vor der Offenlegung den Informationsgeber benachrichtigen kann, muss er ihn nach der Offenlegung umgehend informieren, sofern dies gesetzlich zulässig ist.


7. Rückgabe und Vernichtung vertraulicher Informationen:


Auf Aufforderung des Informationsgebers muss der Informationsempfänger alle Originaldokumente und Kopien mit vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten und sämtliche abgeleiteten Materialien (z. B. Analysen, Studien) ebenfalls löschen.


8. Dauer der Vertraulichkeitspflicht:


Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bleiben unbegrenzt in Kraft, auch über die Dauer des Vertrags hinaus.


9. Vertragsverletzung und Vertragsstrafe:

Bei einer Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag haftet der Informationsempfänger für eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR pro Verstoß, mit einem Höchstbetrag von 20.000 EUR, sowie für eine tägliche Strafe von 2.000 EUR, solange der Verstoß fortdauert. Der Informationsgeber hat das Recht, zusätzlich Schadenersatz zu verlangen, sofern ein solcher entsteht.

10. Änderungen des Vertrags:

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:


Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden vor dem zuständigen Gericht in Nördlingen verhandelt.